Gesetzliche Gewährleistung

Für alle Waren gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht: mindestens zwei Jahre, kostenlos. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung bestand und innerhalb dieses Zeitraums erkennbar wird. Freiwillige Garantien schränken dieses Recht nicht ein.

Harmonisierte EU-Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht

Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien